Programm zur Einschulung am 27.08.2022

Wir schulen in diesem Jahr drei neue erste Klassen ein. Auch in diesem Jahr müssen wir die Anzahl der Einschulungsgäste einschränken. Pro Einschulungskind dürfen maximal zwei Gäste teilnehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Die Eintrittskarten werden auf dem Elternabend am Montag, dem 20.06.2022, um 18.00 Uhr ausgeteilt. Sollten Sie an diesem Abend verhindert sein, liegen die Karten für sie im Sekretariat bereit.  

Uhrzeit

Programm

9.00 Uhr

Einschulungsgottesdienst in der Blumläger Kirche

10.00 Uhr

Einschulungsfeier in der Turnhalle der GS Blumlage / Altstadt

11.00 Uhr

Ca. 30 Minuten Unterricht für die Schulanfänger im Klassenraum

11.30 Uhr

Klassenfoto auf dem Schulhof

 

Während die Schulanfänger an ihrer ersten Unterrichtsstunde teilnehmen, bieten wir Ihnen gerne Getränke / evtl. auch Kuchen auf dem Schulhof an. Die Einnahmen gehen an den Schulverein.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Gästen und Ihren Kindern einen schönen Tag.

 

Ihr Kollegium der GS Blumlage / Altstadt

 

Bitte beachten Sie:

  • Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit und zum Schulstart zu gewährleisten, erhalten Sie für Ihr Kind einen Antigen – Selbsttest von Ihrer Klassenlehrerin, wenn Sie am Mittwoch (24.08.22) in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr oder am Donnerstag (25.08.22) in der Zeit von 8.00 – 11.30 Uhr die Materialien Ihrer Kinder abgeben.

Die Materialien werden in dem Klassenraum Ihres Kindes / Ihrer Kinder entgegengenommen:

Klasse 1a: Raum 108

Klasse 1b: Raum Aula 1

Klasse 1c: Raum Aula 2

  • Es könnte sein, dass alle weiteren Gäste entweder einen negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) benötigen. Ansonsten darf die Schule nicht betreten werden. Beachten Sie bitte die dann gültigen Bestimmungen!
  • Alle Personen, die an der Einschulungsfeier teilnehmen, müssen erfasst werden. Dazu haben wir an unserer Schule die Luca-App eingerichtet. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie sich über diese registrieren könnten. Alternativ können Sie aber auch am Eingang der Turnhalle einen Kontaktbogen ausfüllen.
  • Bitte bringen Sie alle einen Mund-Nasen-Schutz mit, da mit Beginn des neuen Schuljahres im Schulgebäude das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mit aller Wahrscheinlichkeit Pflicht sein wird.
  • Die Einschulungskinder sitzen klassenweise vor der Bühne.
  • Auf die Schultüten passen die Eltern während der Feier und der ersten Unterrichtsstunde auf.
  • Wenn Sie am Einschulungsgottesdienst teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte telefonisch unter Tel. 23265 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Einschulungsalter, Stichtag

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.

 

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vordem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten "Kann-Kinder" trifft die Schulleitung.

 

Voraussetzungen für Rückstellung

Schulpflichtige Kinder können für ein Jahr zurückgestellt werden, wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer Förderschule mitarbeiten können. Sie können zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des Schulträgers gibt. Die Entscheidung erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.

 

Anmeldefristen

Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden die Eltern zur Anmeldung in die für ihr Kind zuständige Grundschule eingeladen.  Die Grundschule teilt den Eltern den genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Sollte das Kind keinen Kindergarten besuchen werden im Rahmen der Anmeldung u.a. auch die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes festgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur Einschulung finden Sie unter diesem Menüpunkt.

Die Absonderungsverordnung vonm 07.05.22 finden Sie hier: Absonderungsverordnung